Ffter Juristenfamilie.
Textor, Familie.
Die aus Weikersheim an der Tauber stammende Familie trug ursprünglich den Namen Weber, den spätestens der hohenlohische Rat und Kanzleidirektor Wolfgang T. (1588-1650) latinisierte.
Während sein Vater Georg Weber noch das Schneiderhandwerk ausübte, gelang Wolfgang T. 1620 der Sprung in den gehobenen Staatsdienst. Als Kanzleidirektor war er bis zu seinem Tod am Hof der Grafen Hohenlohe-Langenburg in Neuenstein tätig. Sein Sohn Johann Wolfgang T. begründete die Juristentradition der Familie und, durch seine Übersiedlung nach Ffm. 1691, den Ffter Zweig der T. In den folgenden Generationen war die Familie, in ihrer Doppelfunktion als Juristen und Spitzen der Stadtregierung, an der Gestaltung der Stadtgeschicke beteiligt, besonders unter dem Kaiserlichen Rat Johann Wolfgang T., Goethes Großvater. Die direkte Ffter Linie der T. endete mit dem Tod von Karl Wolfgang T. (1840-1925).
T.straße und T.schule, eine Grundschule, in Sachsenhausen.
Während sein Vater Georg Weber noch das Schneiderhandwerk ausübte, gelang Wolfgang T. 1620 der Sprung in den gehobenen Staatsdienst. Als Kanzleidirektor war er bis zu seinem Tod am Hof der Grafen Hohenlohe-Langenburg in Neuenstein tätig. Sein Sohn Johann Wolfgang T. begründete die Juristentradition der Familie und, durch seine Übersiedlung nach Ffm. 1691, den Ffter Zweig der T. In den folgenden Generationen war die Familie, in ihrer Doppelfunktion als Juristen und Spitzen der Stadtregierung, an der Gestaltung der Stadtgeschicke beteiligt, besonders unter dem Kaiserlichen Rat Johann Wolfgang T., Goethes Großvater. Die direkte Ffter Linie der T. endete mit dem Tod von Karl Wolfgang T. (1840-1925).
T.straße und T.schule, eine Grundschule, in Sachsenhausen.
Artikel aus: Frankfurter Biographie 2 (1996), S. 467, verfasst von: Reinhard Frost.
Dieser Artikel wurde noch nicht abschließend für das Frankfurter Personenlexikon überarbeitet.
Lexika:
Alexander Dietz in: ADB 37 (1894), S. 630-632.
Allgemeine Deutsche Biographie. Hg. durch die Historische Commission bei der Königlichen Akademie der Wissenschaften. 56 Bde. München/Leipzig 1875-1912.
Literatur:
Düntzer: Das Geschlecht Textor 1888.
Düntzer, Heinrich: Das Geschlecht Textor. Goethes mütterlicher Stammbaum. Sonderdruck aus: Die Grenzboten 1888, S. 217-224, 262-268, 368-376 u. 412-429.
Ahnentafel der „Frau Rat“ (...) / Stammtafel der Familie Textor. In: Ffter Bll. f. Familiengesch. 1 (1908), H. 10, S. 149f.
Ffter Blätter für Familiengeschichte. Hg. v. Karl Kiefer. 7 Jahrgänge. Ffm. 1908-14.
Quellen:
ISG, S2/13.552.
ISG, Dokumentationsmappe in der Sammlung S2 (mit Kleinschriften, Zeitungsausschnitten und Nekrologen zu einzelnen Personen und Familien).
4 herausragende Vertreter der Familie in Ffm.
Textor, Friedrich Karl Ludwig
Verfasser des frühesten erhaltenen Lustspiels in Ffter Mundart.
Textor, Friedrich Karl Ludwig. Prof. Dr. jur. Jurist. Mundartschriftsteller.
* 13.11.1775 Ffm., † 31.12.1851 Ffm.
Sohn von Johann Jost T.
Seit 1784 Besuch des Ffter Gymnasiums; allerdings blieb T. der Schule mehrmals für längere Zeit fern. Seit 1797 Jurastudium in Tübingen. 1800 Promotion und Habilitation. In der Folge Privatdozent und später außerordentlicher Professor an der Universität Tübingen. 1813 Rückkehr nach Ffm. und Eröffnung einer Anwaltspraxis, die T., wirtschaftlich ruiniert, schon 1816 wieder aufgeben musste. Er erteilte künftig Privatunterricht in Deutsch, Geschichte, Geografie und Alten Sprachen. So unterrichtete er u. a. den späteren Schriftsteller Friedrich Stoltze. Eine Weltgeschichte, für die er keinen Verleger fand, blieb unvollendet. T. verfügte in seinen Vorlesungen über mitreißendes Vortragstalent, konnte aber wohl aufgrund seiner unsteten Lebensführung seine reichen geistigen Anlagen nicht in wirtschaftlichen Erfolg umsetzen. Das väterliche Erbe war nach 1816 aufgebraucht. Seine letzten Lebensjahre verbrachte er als verarmter Pfründner der Brönner’schen Stiftung im Senckenbergischen Bürgerhospital.
Bleibende Bedeutung hat T. als Verfasser des frühesten erhaltenen Lustspiels in Ffter Mundart erlangt, das noch während seiner Schulzeit im Jahr 1794 entstand. „Der Prorector – Ein Lustspiel in vier Aufzügen“ hat T.s Lehrer Johann Jacob Gottlieb Scherbius zur Titelfigur, der auch schon Johann Wolfgang Goethes Latein- und Griechischlehrer war. T. selbst porträtierte sich in dem Stück als vorwitziger Klassenältester (der er wegen seiner langen Fehlzeiten von der Schule zweifellos war). 1839 erschien ein Neudruck des „Prorectors“, 1893 wurde das Stück von Hermann Grotefend im „Archiv für Fft.s Geschichte und Kunst“ veröffentlicht.
Seit 1784 Besuch des Ffter Gymnasiums; allerdings blieb T. der Schule mehrmals für längere Zeit fern. Seit 1797 Jurastudium in Tübingen. 1800 Promotion und Habilitation. In der Folge Privatdozent und später außerordentlicher Professor an der Universität Tübingen. 1813 Rückkehr nach Ffm. und Eröffnung einer Anwaltspraxis, die T., wirtschaftlich ruiniert, schon 1816 wieder aufgeben musste. Er erteilte künftig Privatunterricht in Deutsch, Geschichte, Geografie und Alten Sprachen. So unterrichtete er u. a. den späteren Schriftsteller Friedrich Stoltze. Eine Weltgeschichte, für die er keinen Verleger fand, blieb unvollendet. T. verfügte in seinen Vorlesungen über mitreißendes Vortragstalent, konnte aber wohl aufgrund seiner unsteten Lebensführung seine reichen geistigen Anlagen nicht in wirtschaftlichen Erfolg umsetzen. Das väterliche Erbe war nach 1816 aufgebraucht. Seine letzten Lebensjahre verbrachte er als verarmter Pfründner der Brönner’schen Stiftung im Senckenbergischen Bürgerhospital.
Bleibende Bedeutung hat T. als Verfasser des frühesten erhaltenen Lustspiels in Ffter Mundart erlangt, das noch während seiner Schulzeit im Jahr 1794 entstand. „Der Prorector – Ein Lustspiel in vier Aufzügen“ hat T.s Lehrer Johann Jacob Gottlieb Scherbius zur Titelfigur, der auch schon Johann Wolfgang Goethes Latein- und Griechischlehrer war. T. selbst porträtierte sich in dem Stück als vorwitziger Klassenältester (der er wegen seiner langen Fehlzeiten von der Schule zweifellos war). 1839 erschien ein Neudruck des „Prorectors“, 1893 wurde das Stück von Hermann Grotefend im „Archiv für Fft.s Geschichte und Kunst“ veröffentlicht.
Artikel aus: Frankfurter Biographie 2 (1996), S. 467, verfasst von: Reinhard Frost.
Dieser Artikel wurde noch nicht abschließend für das Frankfurter Personenlexikon überarbeitet.
Literatur:
Grotefend, Hermann: „Der Prorektor“ und das Ffter Gymnasium am Ende des vorigen Jahrhunderts. In: AFGK III, 4 (1893), S. 1-63.
|
Breitkreuz (Hg.): Mit ergebenstem Gruß/Ihr Friedrich Stoltze 2018, S. 253-255.
|
Kastner, Paul: Friedrich Stoltze und Johann Joseph Oppel. Zwei Unersetzliche für die Ffter Mundart am städtischen Gymnasium im 19. Jahrhundert. Mit einem Exkurs zu angeblichem und wirklichem Antisemitismus und seinen Gegnern. In: Mieles u. a. (Hg.): FS Lessing-Gymnasium 2020, S. 239-257, hier S. 248-250.
Quellen:
ISG, S2/2. 718.
GND: 117296228 ( Eintrag der Deutschen Nationalbibliothek ).
© 2026 Frankfurter Bürgerstiftung und bei den Autorinnen und Autoren
Empfohlene Zitierweise: Frost, Reinhard: Textor, Friedrich Karl Ludwig. In: Frankfurter Personenlexikon (Onlineausgabe), https://frankfurter-personenlexikon.de/node/1465.
Stand des Artikels: 21.4.1995
Textor, Johann Jost
Textor, Johann Jost. J. U. D. [d. i. Juris Utriusque Doctor]. Jurist. Stadtpolitiker.
* 29.9.1739 Ffm., † 19.9.1792 Ffm.
Sohn von Johann Wolfgang T. Bruder von Catharina Elisabeth Goethe, geb. T. Vater von Friedrich Karl Ludwig T. Onkel von Johann Wolfgang Goethe.
Jurastudium und Promotion (1760) in Altdorf.
Seit 1771 Ratsherr. 1783 Jüngerer Bürgermeister. Seit 1788 Schöffe.
Ölporträt (mit dem Bildnis seiner Frau Maria Margaretha T., geb. Möller, als Pendant, beide Johann Volkmar Paderborn zugeschrieben, um 1771) im Besitz des Ffter Goethe-Museums.
Jurastudium und Promotion (1760) in Altdorf.
Seit 1771 Ratsherr. 1783 Jüngerer Bürgermeister. Seit 1788 Schöffe.
Ölporträt (mit dem Bildnis seiner Frau Maria Margaretha T., geb. Möller, als Pendant, beide Johann Volkmar Paderborn zugeschrieben, um 1771) im Besitz des Ffter Goethe-Museums.
Artikel aus: Frankfurter Biographie 2 (1996), S. 467, verfasst von: Reinhard Frost.
Dieser Artikel wurde noch nicht abschließend für das Frankfurter Personenlexikon überarbeitet.
Literatur:
Maisak/Kölsch: Gemäldekat. d. Ffter Goethe-Museums 2011, S. 198f.
GND: 117296333 ( Eintrag der Deutschen Nationalbibliothek ).
© 2026 Frankfurter Bürgerstiftung und bei den Autorinnen und Autoren
Empfohlene Zitierweise: Frost, Reinhard: Textor, Johann Jost. In: Frankfurter Personenlexikon (Onlineausgabe), https://frankfurter-personenlexikon.de/node/1466.
Stand des Artikels: 21.4.1995
Textor, Johann Wolfgang (1638-1701)
Johann Wolfgang Textor (1638-1701)
Radierung von Wolfgang Philipp Kilian (1701; im Besitz des FDH).
© Freies Deutsches Hochstift / Frankfurter Goethe-Museum, Ffm. (Inv. Nr. III-01142).
Textor, Johann Wolfgang. Prof. J. U. D. [d. i. Juris Utriusque Doctor]. Jurist. Archivinspektor.
* 20.1.1638 Neuenstein/Hohenlohe, † 27.12.1701 Ffm.
Sohn des Gräflich Hohenlohischen Kanzleidirektors Wolfgang T. (eigentl.: Weber; 1588-1650) und dessen Ehefrau Magdalena Praxedis, geb. Enslin (1613-1673). Großvater von Johann Wolfgang T. (1693-1771). Ururgroßvater Goethes.
Seit 1653 Jurastudium, zunächst in Jena, ab 1655 in Straßburg. 1658 Praktikant am Reichskammergericht in Speyer. Von 1662 bis 1666 Gräflich Hohenlohischer Kanzleidirektor in Neuenstein. Zwischenzeitlich (1663) Promotion in Straßburg. Seit 1666 Professor der Institutionen an der Universität Altdorf. Dort beteiligt an zahlreichen Promotionen, u. a. an derjenigen von Gottfried Wilhelm Leibniz (1666). Beginn der regen Publikationstätigkeit, zunächst mit einer öffentlich-rechtlichen und rechtspolitischen Abhandlung über die Staatsräson des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation („Tractatus juris publici de vera et varia ratione status Germaniae Modernae“, 1667). Seit 1668 Professor der Pandekten an der Universität Altdorf. Zugleich juristischer Berater (Konsulent) der Stadt Nürnberg. Verstärktes Interesse am Verfassungsrecht des Reichs. Seit 1673 Professor primarius der Rechte an der Universität und Assessor, seit 1688 Vizepräsident am Hof- und Ehegericht in Heidelberg. 1676/77 und 1688/90 Dekan der Universität. Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen („Praxis Judiciaria“, 2 Teile, Ffm. 1678) und eines Lehrbuchs des Völkerrechts („Synopsis Iuris Gentium“, 1680; engl. Ausgabe, 2 Bde., 1916, Neudruck 1964). Das Manuskript eines Collegium iuris publici (1675/76) ist überliefert im Freien Deutschen Hochstift in Ffm. Nach der Zerstörung Heidelbergs im Pfälzischen Erbfolgekrieg wechselte T. Anfang 1691 nach Ffm. Hier wurde er als Syndicus primarius, Konsulent und Stadtadvokat mit der Leitung der reichsstädtischen Rechtsgeschäfte betraut. Im Nebenamt übernahm er zudem die Aufsicht über das Ffter Stadtarchiv. Wiederaufnahme der juristischen Veröffentlichungen, insbesondere zum öffentlichen Recht („Decisiones electorales Palatinae“, Ffm. 1693; „Jus Publicum Caesaraeum, 2 Bde., Ffm. 1697; „Disputationes academicae“, 2 Teile, Ffm. 1698; „Jus publicum statuum Imperii“, Tübingen/Ffm. 1701).
T. zählt zu den angesehenen Rechtswissenschaftlern des ausgehenden 17. Jahrhunderts. Mit seinen Publikationen versuchte er, getreu seiner kaiserlichen Gesinnung, gegen den Verfall der Reichsverfassung und -institutionen anzukämpfen; zur Festigung der Reichseinheit schlug er u. a. die Vereinigung der drei zugelassenen christlichen Konfessionen vor.
Porträt (Radierung von Wolfgang Philipp Kilian, 1701) im Besitz des Freien Deutschen Hochstifts.
Verheiratet in erster Ehe (seit 1663) mit Anna Margaretha T., geb. Priester (1640-1691/92), aus Crailsheim, in zweiter Ehe (seit 1693) mit Maria Sibylla T., geb. Fleischbein (1675-?). Nach der Trennung von der zweiten Ehefrau (1694) kam es zu einem Prozess vor dem Ffter Schöffengericht und Reichskammergericht wegen unbezahlter Rechnungen, u. a. von dem Schneider Friedrich Georg Göthe (auch: Göthge), gen. Göthé (Goethes Großvater, 1657-1730).
Wahrscheinlich erwarb schon T. das Familienanwesen in der Friedberger Gasse (heute: Große Friedberger Straße 20), das seine Nachkommen, zunächst sein Sohn Christoph Heinrich T. (1666-1716), wesentlich ausbauten. Das Anwesen, das Goethe später in „Dichtung und Wahrheit“ (I,1) beschrieben hat, wurde von der Familie 1786 verkauft und beim französischen Bombardement der Stadt 1796 fast völlig zerstört; die danach teilweise wiedererrichteten Gebäude wurden 1863 endgültig niedergelegt.
Seit 1653 Jurastudium, zunächst in Jena, ab 1655 in Straßburg. 1658 Praktikant am Reichskammergericht in Speyer. Von 1662 bis 1666 Gräflich Hohenlohischer Kanzleidirektor in Neuenstein. Zwischenzeitlich (1663) Promotion in Straßburg. Seit 1666 Professor der Institutionen an der Universität Altdorf. Dort beteiligt an zahlreichen Promotionen, u. a. an derjenigen von Gottfried Wilhelm Leibniz (1666). Beginn der regen Publikationstätigkeit, zunächst mit einer öffentlich-rechtlichen und rechtspolitischen Abhandlung über die Staatsräson des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation („Tractatus juris publici de vera et varia ratione status Germaniae Modernae“, 1667). Seit 1668 Professor der Pandekten an der Universität Altdorf. Zugleich juristischer Berater (Konsulent) der Stadt Nürnberg. Verstärktes Interesse am Verfassungsrecht des Reichs. Seit 1673 Professor primarius der Rechte an der Universität und Assessor, seit 1688 Vizepräsident am Hof- und Ehegericht in Heidelberg. 1676/77 und 1688/90 Dekan der Universität. Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen („Praxis Judiciaria“, 2 Teile, Ffm. 1678) und eines Lehrbuchs des Völkerrechts („Synopsis Iuris Gentium“, 1680; engl. Ausgabe, 2 Bde., 1916, Neudruck 1964). Das Manuskript eines Collegium iuris publici (1675/76) ist überliefert im Freien Deutschen Hochstift in Ffm. Nach der Zerstörung Heidelbergs im Pfälzischen Erbfolgekrieg wechselte T. Anfang 1691 nach Ffm. Hier wurde er als Syndicus primarius, Konsulent und Stadtadvokat mit der Leitung der reichsstädtischen Rechtsgeschäfte betraut. Im Nebenamt übernahm er zudem die Aufsicht über das Ffter Stadtarchiv. Wiederaufnahme der juristischen Veröffentlichungen, insbesondere zum öffentlichen Recht („Decisiones electorales Palatinae“, Ffm. 1693; „Jus Publicum Caesaraeum, 2 Bde., Ffm. 1697; „Disputationes academicae“, 2 Teile, Ffm. 1698; „Jus publicum statuum Imperii“, Tübingen/Ffm. 1701).
T. zählt zu den angesehenen Rechtswissenschaftlern des ausgehenden 17. Jahrhunderts. Mit seinen Publikationen versuchte er, getreu seiner kaiserlichen Gesinnung, gegen den Verfall der Reichsverfassung und -institutionen anzukämpfen; zur Festigung der Reichseinheit schlug er u. a. die Vereinigung der drei zugelassenen christlichen Konfessionen vor.
Porträt (Radierung von Wolfgang Philipp Kilian, 1701) im Besitz des Freien Deutschen Hochstifts.
Verheiratet in erster Ehe (seit 1663) mit Anna Margaretha T., geb. Priester (1640-1691/92), aus Crailsheim, in zweiter Ehe (seit 1693) mit Maria Sibylla T., geb. Fleischbein (1675-?). Nach der Trennung von der zweiten Ehefrau (1694) kam es zu einem Prozess vor dem Ffter Schöffengericht und Reichskammergericht wegen unbezahlter Rechnungen, u. a. von dem Schneider Friedrich Georg Göthe (auch: Göthge), gen. Göthé (Goethes Großvater, 1657-1730).
Wahrscheinlich erwarb schon T. das Familienanwesen in der Friedberger Gasse (heute: Große Friedberger Straße 20), das seine Nachkommen, zunächst sein Sohn Christoph Heinrich T. (1666-1716), wesentlich ausbauten. Das Anwesen, das Goethe später in „Dichtung und Wahrheit“ (I,1) beschrieben hat, wurde von der Familie 1786 verkauft und beim französischen Bombardement der Stadt 1796 fast völlig zerstört; die danach teilweise wiedererrichteten Gebäude wurden 1863 endgültig niedergelegt.
Artikel aus: Frankfurter Biographie 2 (1996), S. 467f., verfasst von: Reinhard Frost (überarbeitete Onlinefassung für das Frankfurter Personenlexikon von Michael Stolleis).
Lexika:
Alexander Dietz in: ADB 37 (1894), S. 630.
|
Dölemeyer: Juristen, S. 210, Nr. 669.
|
Lersner 2. 2, S. 227f.
|
NB 1985, S. 396, Nr. 2278.
|
Michael Stolleis in: NDB 26 (2016), S. 63f.
|
Richel, S. 594.
Literatur:
Düntzer: Das Geschlecht Textor 1888.
|
Hopp: „Goethe Pater” 2010, S. 7 u. 102.
|
Kaltwasser: Inventar d. Akten d. Reichskammergerichts 2000, Nr. 1483.
|
Ompteda: Litteratur d. ges. Völkerrechts 1785, T. 1, S. 289-293.
|
Pütter: Litteratur d. teutschen Staatsrechts 1 (1776), S. 295-297.
|
Stolleis, Michael: Textor und Pufendorf über die Ratio Status Imperii im Jahre 1667. In: Schnur (Hg.): Staatsräson 1975, S. 441-463.
|
Stintzing/Landsberg: Gesch. d. dt. Rechtswissenschaft 3. 2 (1910), S. 40-42, 630-632.
|
Stolleis, Michael: Schneidermeister Goethe u. a. gegen Syndicus Dr. Textor. In: Stolleis: Margarethe u. der Mönch 2015, S. 130-157.
Quellen:
Zur Anstellung als Konsulent, Stadtadvokat und Syndikus im Dienst der Stadt Ffm., 1691-1701: ISG, Dienstbriefe 524 u. 525.
|
ISG, S2/15. 380.
Internet:
Wikipedia, 16.3.2016.
GND: 10063480X ( Eintrag der Deutschen Nationalbibliothek ).
© 2026 Frankfurter Bürgerstiftung und bei den Autorinnen und Autoren
Empfohlene Zitierweise: Frost, Reinhard/Stolleis, Michael: Textor, Johann Wolfgang (1638-1701). In: Frankfurter Personenlexikon (Onlineausgabe), https://frankfurter-personenlexikon.de/node/1467.
Stand des Artikels: 8.4.2016
Erstmals erschienen in Monatslieferung: 04.2016
Monatslieferung: Neuerscheinungen vom 10. April 2016.
Textor, Johann Wolfgang (1693-1771)
Stadtschultheiß von 1747 bis 1770. Goethes Großvater.
Textor, Johann Wolfgang. Kaiserlicher Wirklicher Geheimer Rat. J. U. D. [d. i. Juris Utriusque Doctor]. Jurist. Politiker.
~ 12.12.1693 Ffm., † 6.2.1771 Ffm.
Sohn des kurpfälzischen Hofgerichtsrats Christoph (auch: Christoff) Heinrich (eigentl.: Henrich) T. (1666-1716) und dessen Ehefrau Maria Catharina, geb. Appel (1665-1741). Enkel von Johann Wolfgang T. (1638-1701). Verheiratet (seit 1726) mit Anna Margaretha T., geb. Lindheimer (1711-1783), deren aus Ffm. stammender Vater Cornelius Lindheimer (1671-1722) als Prokurator am Reichskammergericht in Wetzlar tätig war. Neun Kinder, von denen fünf das Erwachsenenalter erreichten, darunter Johann Jost T. (1739-1792) als einziger Sohn. Die älteste Tochter Catharina Elisabeth (1731-1808) heiratete 1748 den Kaiserlichen Rat Johann Caspar Goethe (1710-1782). Deren 1749 geborener Sohn Johann Wolfgang erhielt nach seinem Großvater und Paten die Vornamen.
Seit 1702 Besuch des Ffter Gymnasiums. Von 1712 bis 1717 Jurastudium in Altdorf. Anschließend zunächst als Praktikant, später als Prokurator am Reichskammergericht in Wetzlar. Promotion in Gießen. Bei seiner Rückkehr nach Ffm. 1727 wurde T., obwohl er noch nicht das Ffter Bürgerrecht besaß und darum unter Protest der bürgerlichen Kollegien, umgehend in den Ffter Rat aufgenommen. Wie schon sein Großvater wurde er im Rat mit der Führung reichsstädtischer Rechtsgeschäfte betraut, vor allem beim Reichskammergericht in Wetzlar und als Vertreter der Stadt Ffm. auf Reichstagen. 1731 rückte er in das Schöffenamt auf und bekleidete in den Jahren 1738, 1741 und 1743 das Amt des Älteren Bürgermeisters. Mit der Wahl zum Reichs- und Stadtschultheißen, dem Vertreter des Kaisers in Ffm., stieg T. 1747 zum höchsten Beamten der Stadt auf. Erst ein gutes halbes Jahr vor seinem Tod legte T., seit 1768 nach einem Schlaganfall teilweise gelähmt, die Amtsgeschäfte nieder.
Der besonnene Politiker, versierte Jurist und konfessionell tolerante Christ war, gemäß seinem Amt und der Familientradition, pro-kaiserlich und anti-preußisch gesinnt. Dies führte während der französischen Besetzung Fft.s im Siebenjährigen Krieg zu erheblichen Auseinandersetzungen mit Teilen der Ffter Bürgervertretung, die T.s politische Karriere von jeher missbilligten, wie auch mit der eigenen Familie. Zu T.s schärfsten Gegnern gehörten die Brüder Johann Christian und Johann Erasmus Senckenberg. Die Beschuldigungen gipfelten in dem Vorwurf, T. habe für Geld die Stadt an die Franzosen verraten. Anlässlich einer Tauffeier kam es im April 1760 zwischen T. und seinem „fritzisch“ gesinnten Schwiegersohn Johann Caspar Goethe aus diesem Grund fast zu Tätlichkeiten. In „Dichtung und Wahrheit“ entwirft der Enkel jedoch folgendes Bild seines Großvaters: „Er sprach wenig, zeigte keine Spur von Heftigkeit; ich erinnere mich nicht, ihn zornig gesehen zu haben. Alles, was ihn umgab, war altertümlich. In seiner getäfelten Stube habe ich niemals eine Neuerung wahrgenommen.“ Gleichzeitig rühmt Johann Wolfgang Goethe die gärtnerischen Talente T.s, denen dieser auf dem sorgsam gepflegten Gartengrundstück des Familienanwesens an der Friedberger Gasse nachging. Die ihm nachgesagten seherischen Fähigkeiten, so hatte er beispielsweise seine Aufnahme in die Schöffenbank „vorhergesehen“, gehörten ebenfalls zum Charakterbild des trotz seines hervorgehobenen Amts eher zurückhaltenden T.
Porträt (Ölgemälde von Jakob Andreas Scheppelin, 1763) im Besitz des Freien Deutschen Hochstifts. Ölporträt seiner Frau Anna Margaretha T., geb. Lindheimer (von unbekannter Hand, um 1765) im Besitz des Freien Deutschen Hochstifts.
Gedenktafel (1932) auf dem Gebiet des (bereits beim französischen Bombardement der Stadt 1796 fast völlig zerstörten) T.’schen Anwesens an der Hausecke Kleine Friedberger Straße 7.
„Der Stadtschultheiß von Ffm.“ (Familienroman von Otto Müller, 1856). „Der alte T.“ (Charakterkomödie von Hans Geisow, UA: Ffter Schauspielhaus, 1924).
Seit 1702 Besuch des Ffter Gymnasiums. Von 1712 bis 1717 Jurastudium in Altdorf. Anschließend zunächst als Praktikant, später als Prokurator am Reichskammergericht in Wetzlar. Promotion in Gießen. Bei seiner Rückkehr nach Ffm. 1727 wurde T., obwohl er noch nicht das Ffter Bürgerrecht besaß und darum unter Protest der bürgerlichen Kollegien, umgehend in den Ffter Rat aufgenommen. Wie schon sein Großvater wurde er im Rat mit der Führung reichsstädtischer Rechtsgeschäfte betraut, vor allem beim Reichskammergericht in Wetzlar und als Vertreter der Stadt Ffm. auf Reichstagen. 1731 rückte er in das Schöffenamt auf und bekleidete in den Jahren 1738, 1741 und 1743 das Amt des Älteren Bürgermeisters. Mit der Wahl zum Reichs- und Stadtschultheißen, dem Vertreter des Kaisers in Ffm., stieg T. 1747 zum höchsten Beamten der Stadt auf. Erst ein gutes halbes Jahr vor seinem Tod legte T., seit 1768 nach einem Schlaganfall teilweise gelähmt, die Amtsgeschäfte nieder.
Der besonnene Politiker, versierte Jurist und konfessionell tolerante Christ war, gemäß seinem Amt und der Familientradition, pro-kaiserlich und anti-preußisch gesinnt. Dies führte während der französischen Besetzung Fft.s im Siebenjährigen Krieg zu erheblichen Auseinandersetzungen mit Teilen der Ffter Bürgervertretung, die T.s politische Karriere von jeher missbilligten, wie auch mit der eigenen Familie. Zu T.s schärfsten Gegnern gehörten die Brüder Johann Christian und Johann Erasmus Senckenberg. Die Beschuldigungen gipfelten in dem Vorwurf, T. habe für Geld die Stadt an die Franzosen verraten. Anlässlich einer Tauffeier kam es im April 1760 zwischen T. und seinem „fritzisch“ gesinnten Schwiegersohn Johann Caspar Goethe aus diesem Grund fast zu Tätlichkeiten. In „Dichtung und Wahrheit“ entwirft der Enkel jedoch folgendes Bild seines Großvaters: „Er sprach wenig, zeigte keine Spur von Heftigkeit; ich erinnere mich nicht, ihn zornig gesehen zu haben. Alles, was ihn umgab, war altertümlich. In seiner getäfelten Stube habe ich niemals eine Neuerung wahrgenommen.“ Gleichzeitig rühmt Johann Wolfgang Goethe die gärtnerischen Talente T.s, denen dieser auf dem sorgsam gepflegten Gartengrundstück des Familienanwesens an der Friedberger Gasse nachging. Die ihm nachgesagten seherischen Fähigkeiten, so hatte er beispielsweise seine Aufnahme in die Schöffenbank „vorhergesehen“, gehörten ebenfalls zum Charakterbild des trotz seines hervorgehobenen Amts eher zurückhaltenden T.
Porträt (Ölgemälde von Jakob Andreas Scheppelin, 1763) im Besitz des Freien Deutschen Hochstifts. Ölporträt seiner Frau Anna Margaretha T., geb. Lindheimer (von unbekannter Hand, um 1765) im Besitz des Freien Deutschen Hochstifts.
Gedenktafel (1932) auf dem Gebiet des (bereits beim französischen Bombardement der Stadt 1796 fast völlig zerstörten) T.’schen Anwesens an der Hausecke Kleine Friedberger Straße 7.
„Der Stadtschultheiß von Ffm.“ (Familienroman von Otto Müller, 1856). „Der alte T.“ (Charakterkomödie von Hans Geisow, UA: Ffter Schauspielhaus, 1924).
Artikel aus: Frankfurter Biographie 2 (1996), S. 468f., verfasst von: Reinhard Frost (überarbeitete Onlinefassung für das Frankfurter Personenlexikon von Sabine Hock).
Dieser Artikel wurde noch nicht abschließend für das Frankfurter Personenlexikon überarbeitet.
Lexika:
Alexander Dietz in: ADB 37 (1894), S. 630-632.
|
Dölemeyer: Juristen, S. 209f., Nr. 668.
|
Heyden, S. 4-7.
|
NB 1985, S. 396. Nr. 2279; 1992, S. 805f., Nr. 4406.
Literatur:
Dölemeyer, Barbara: Der Stadtschultheiß Johann Wolfgang Textor (1693-1771). In: AFGK 73 (2012): Ffter Stadtoberhäupter, S. 99-112.
|
Goethe: DuW I, 1, S. 15, 46-49; I, 2, S. 54-56.
|
Hock: Goethestätten in Ffm. 1999, Nr. 2.
|
Maisak/Kölsch: Gemäldekat. d. Ffter Goethe-Museums 2011, S. 232-234; vgl. auch S. 367.
Quellen:
ISG, Bürgerbücher 13 (Altsign.: 12; 1723-35), Bl. 121v (22. 12. 1727).
|
ISG, S2/236.
|
ISG, S3/6. 086 (Haus Textor).
Internet:
Hess. Biografie, 26.4.2024.
|
Wikipedia, 26.4.2024.
GND: 103114025 ( Eintrag der Deutschen Nationalbibliothek ).
© 2026 Frankfurter Bürgerstiftung und bei den Autorinnen und Autoren
Empfohlene Zitierweise: Frost, Reinhard/Hock, Sabine: Textor, Johann Wolfgang (1693-1771). In: Frankfurter Personenlexikon (Onlineausgabe), https://frankfurter-personenlexikon.de/node/1468.
Stand des Artikels: 21.4.1995
© 2026 Frankfurter Bürgerstiftung und bei den Autorinnen und Autoren
Empfohlene Zitierweise: Frost, Reinhard: Textor, Familie. In: Frankfurter Personenlexikon (Onlineausgabe), https://frankfurter-personenlexikon.de/node/1464.
Die Autorenangabe bezieht sich auf den Artikel über die Familie. Die Angaben zu Autoren der hier ebenfalls dargestellten Personenartikel finden Sie, indem Sie auf die Namen der einzelnen Personen klicken.
Stand des Artikels: 21.4.1995