Goldstein, Johann (von). Handelsherr. Stadtpolitiker. Stifter.
* um 1185 Ffm., ▭ † 22.7. um 1250 Ffm.
Johanns Vater Markolf († um 1225) war Sohn des Reichsministerialen Johann von Bornheim. Als „fides“ der Staufer und Kreuzfahrer unter Friedrich I. Barbarossa hatte er die Turmburg an der Braubach übernommen, um dem nahegelegenen königlichen Kammerhof am Kornmarkt Schutz zu gewähren.
Johann, der durch seine verwandtschaftlichen Beziehungen zur Reichsministerialität und seine Tätigkeit als Edelsteinhändler Einfluss am königlichen Hof hatte, gelang es, Ffm. 1219 aus der königlichen Vogtei zu befreien; zugleich konnte er den Wirtschaftshof mit dem Goldstein am Kornmarkt als freies Eigentum übernehmen. Von 1222 bis 1243 als Schöffe und damit als einer der frühesten Inhaber dieses Amts in Ffm. erwähnt. Zwischen 1224 und 1242 mehrfach Gastgeber des Kaisers Friedrich II., an dessen Kreuzzug 1228 er vermutlich als Finanzier teilnahm. Als ein Königsministeriale aufgrund des Hofrechts 1232 Johanns Tochter Gertrud zur Frau begehrte, setzte Johann bei König Heinrich (VII.) nicht nur die Lösung des Zwangsverlöbnisses der Tochter, sondern auch die Befreiung aller Bürgerstöchter und -witwen der Städte Ffm., Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar vom Ehezwang mit Hofdienern durch. Dies kam einer Entlassung der Bürgerschaft aus dem königlichen Hofrecht gleich. Johann G. und sein Einsatz markieren den Übergang von der Königs- zur Reichsstadt sowie den Beginn der politischen Wirksamkeit des Patriziats.
Johann, der durch seine verwandtschaftlichen Beziehungen zur Reichsministerialität und seine Tätigkeit als Edelsteinhändler Einfluss am königlichen Hof hatte, gelang es, Ffm. 1219 aus der königlichen Vogtei zu befreien; zugleich konnte er den Wirtschaftshof mit dem Goldstein am Kornmarkt als freies Eigentum übernehmen. Von 1222 bis 1243 als Schöffe und damit als einer der frühesten Inhaber dieses Amts in Ffm. erwähnt. Zwischen 1224 und 1242 mehrfach Gastgeber des Kaisers Friedrich II., an dessen Kreuzzug 1228 er vermutlich als Finanzier teilnahm. Als ein Königsministeriale aufgrund des Hofrechts 1232 Johanns Tochter Gertrud zur Frau begehrte, setzte Johann bei König Heinrich (VII.) nicht nur die Lösung des Zwangsverlöbnisses der Tochter, sondern auch die Befreiung aller Bürgerstöchter und -witwen der Städte Ffm., Friedberg, Gelnhausen und Wetzlar vom Ehezwang mit Hofdienern durch. Dies kam einer Entlassung der Bürgerschaft aus dem königlichen Hofrecht gleich. Johann G. und sein Einsatz markieren den Übergang von der Königs- zur Reichsstadt sowie den Beginn der politischen Wirksamkeit des Patriziats.
Artikel aus: Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 270, verfasst von: Sabine Hock.
Dieser Artikel wurde noch nicht abschließend für das Frankfurter Personenlexikon überarbeitet.
Lexika:
Heinz F. Friederichs in: NDB 6 (1964), S. 621.
Internet:
Ffter Patriziat, 26.7.2023.
GND: 13604798X ( Eintrag der Deutschen Nationalbibliothek ).
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Empfohlene Zitierweise: Hock, Sabine: Goldstein, Johann. In: Frankfurter Personenlexikon (Onlineausgabe), https://frankfurter-personenlexikon.de/node/2410.
Stand des Artikels: 20.9.1988