Sachsenhausen, Rudolf von. Ritter.
† 26.7.1370 Ffm.
Rudolf von S. ist der bekannteste Vertreter aus der Familie der Herren von S. und Praunheim, die als Reichsministerialen in und um Ffm. ansässig waren. Sohn von Heinrich, Ritter von S. und Praunheim († um 1305).
Rudolf von S. wird 1318 erstmals als „miles de Prumheim” urkundlich erwähnt. In einer Urkunde von 1321, als ihm König Ludwig sechs Huben im Lindau und die Parchwiese bei Rödelheim zu Erblehen gab, wird er erstmals als „miles de Sassenhusen” bezeichnet, wie er von da an nur noch benannt wurde. In demselben Jahr hatte Rudolf wohl auch die Ritterwürde erlangt und wurde von Probst Baldewin zu St. Bartholomäus mit dem Zehnten im Lindau belehnt. 1325 stiftete er einen Altar zu St. Bartholomäus.
Wegen seiner guten Dienste wurden Rudolf durch König Ludwig mehrfach besondere Rechte verliehen, so 1329 ein Weiderecht im Reichsforst Dreieich, 1333 ein Jagdrecht dort sowie 1336 ein freies Verkaufsrecht für das auf seinem eigenen Land geerntete Korn. 1338 Schultheiß von Ffm. Rudolf von S. war zu jener Zeit reich begütert: Nach einem Verzeichnis seiner Feldgüter von 1339 lagen diese insgesamt 50 Huben Landes „in villis Sassenhusen, Kryffteln, Sossenheim, Wachenbuchen, Brungesheim, Harheim, Roßdorff, Heldenbergen, Wenig Carben, Sulzbach, Prumheim, Birgel, Offenbach und in civitate Franckinfort”; außerdem hatte er beispielsweise das Dorf Schwanheim pfandweise inne (bis 1356), und auch Niederrad gehörte ihm (1363). 1342 Burggraf von Friedberg. 1345, als Heinrich von Urberg seine Reichslehen, darunter seinen Teil des Hofs zu Sachsenhausen, dem Reich zurückgab, erhielt Rudolf von S. diese Besitzungen von König Ludwig zu Lehen.
Nicht nur bei Ludwig war Rudolf wohl angesehen, sondern er stand auch in der Gunst Günthers von Schwarzburg und Karls IV. Der mit Rudolf befreundete Gegenkönig Günther verschrieb ihm als seinem Lehnsmann 1349 Anteile an den Rheinzöllen „vor den schaden vnd verlust, der yme vnde seinen erben zu Franckinfort uff dem felde geschah, da der vorgenannte König gekoren wart”. Nach Günthers Tod wirkte Rudolf von S. als Ratgeber von dessen Familie, die auf seinen Einfluss hin dem Bartholomäusstift 400 Pfund Heller zur Ausrichtung eines Jahrgedächtnisses für den Verstorbenen stiftete. Rudolf bemühte sich außerdem um das von Ffter Bürgern und Rittern errichtete Grabdenkmal Günthers im Dom, das daher auch das S.’sche Wappen trägt. Karl IV. bestätigte Rudolf sämtliche hergebrachten Mann- und Burglehen (1354) und übertrug ihm in zahlreichen Gunstbriefen weitere Einnahmen aus Judengülten und Zöllen sowie Nutzungsrechte für Holz und Wasser (1349-66).
Grabmal im Dom.
Rudolf von S. wird 1318 erstmals als „miles de Prumheim” urkundlich erwähnt. In einer Urkunde von 1321, als ihm König Ludwig sechs Huben im Lindau und die Parchwiese bei Rödelheim zu Erblehen gab, wird er erstmals als „miles de Sassenhusen” bezeichnet, wie er von da an nur noch benannt wurde. In demselben Jahr hatte Rudolf wohl auch die Ritterwürde erlangt und wurde von Probst Baldewin zu St. Bartholomäus mit dem Zehnten im Lindau belehnt. 1325 stiftete er einen Altar zu St. Bartholomäus.
Wegen seiner guten Dienste wurden Rudolf durch König Ludwig mehrfach besondere Rechte verliehen, so 1329 ein Weiderecht im Reichsforst Dreieich, 1333 ein Jagdrecht dort sowie 1336 ein freies Verkaufsrecht für das auf seinem eigenen Land geerntete Korn. 1338 Schultheiß von Ffm. Rudolf von S. war zu jener Zeit reich begütert: Nach einem Verzeichnis seiner Feldgüter von 1339 lagen diese insgesamt 50 Huben Landes „in villis Sassenhusen, Kryffteln, Sossenheim, Wachenbuchen, Brungesheim, Harheim, Roßdorff, Heldenbergen, Wenig Carben, Sulzbach, Prumheim, Birgel, Offenbach und in civitate Franckinfort”; außerdem hatte er beispielsweise das Dorf Schwanheim pfandweise inne (bis 1356), und auch Niederrad gehörte ihm (1363). 1342 Burggraf von Friedberg. 1345, als Heinrich von Urberg seine Reichslehen, darunter seinen Teil des Hofs zu Sachsenhausen, dem Reich zurückgab, erhielt Rudolf von S. diese Besitzungen von König Ludwig zu Lehen.
Nicht nur bei Ludwig war Rudolf wohl angesehen, sondern er stand auch in der Gunst Günthers von Schwarzburg und Karls IV. Der mit Rudolf befreundete Gegenkönig Günther verschrieb ihm als seinem Lehnsmann 1349 Anteile an den Rheinzöllen „vor den schaden vnd verlust, der yme vnde seinen erben zu Franckinfort uff dem felde geschah, da der vorgenannte König gekoren wart”. Nach Günthers Tod wirkte Rudolf von S. als Ratgeber von dessen Familie, die auf seinen Einfluss hin dem Bartholomäusstift 400 Pfund Heller zur Ausrichtung eines Jahrgedächtnisses für den Verstorbenen stiftete. Rudolf bemühte sich außerdem um das von Ffter Bürgern und Rittern errichtete Grabdenkmal Günthers im Dom, das daher auch das S.’sche Wappen trägt. Karl IV. bestätigte Rudolf sämtliche hergebrachten Mann- und Burglehen (1354) und übertrug ihm in zahlreichen Gunstbriefen weitere Einnahmen aus Judengülten und Zöllen sowie Nutzungsrechte für Holz und Wasser (1349-66).
Grabmal im Dom.
Artikel aus: Frankfurter Biographie 2 (1996), S. 231f., verfasst von: Sabine Hock.
Dieser Artikel wurde noch nicht abschließend für das Frankfurter Personenlexikon überarbeitet.
Lexika:
Richel, S. 494f.
Literatur:
Euler, Ludwig Heinrich: Die Herren von Sachsenhausen und Praunheim. Ein genealogischer Versuch. In: AFGK 6 (1854), S. 38-113, bes. S. 77-83.
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Battonn: Oertliche Beschreibung 7 (1875), S. 17.
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Dietz: Alt-Sachsenhausen 1935.
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Kaufmann: Ffter Kaiserdom 1914, S. 115f.
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Kriegk: Bürgerthum 1868/71.
Internet:
Wikipedia, 4.11.2013.
GND: 1108298087 ( Eintrag der Deutschen Nationalbibliothek ).
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Empfohlene Zitierweise: Hock, Sabine: Sachsenhausen, Rudolf von. In: Frankfurter Personenlexikon (Onlineausgabe), https://frankfurter-personenlexikon.de/node/977.
Stand des Artikels: 14.11.1994