Hermann Heller
Fotografie.
© Universitätsarchiv Frankfurt am Main (UAF Best. 854 Nr. 552).
Heller, Hermann Ignaz. Prof. Dr. jur. Jurist. Staatsrechtslehrer.
* 17.7.1891 Teschen (poln. Cieszyn) an der Olsa/Schlesien, † 5.11.1933 Madrid.
Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Wien, Graz, Innsbruck und Kiel. Von 1914 bis 1918 Kriegsteilnahme. 1915 Promotion in Graz. 1920 Habilitation in Kiel. Zugleich Eintritt in die SPD und politisches Engagement gegen den Kapp-Putsch (1920). Anschließend leitende Tätigkeit im Volksbildungsamt in Leipzig. Seit 1926 Referent im Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Berlin. Intensive Publikationstätigkeit und 1928 Ernennung zum außerordentlichen Professor für öffentliches Recht in Berlin. Zum Sommersemester 1932 Berufung zum Professor für öffentliches Recht an der Universität Ffm. Vertreter der SPD-Landtagsfraktion im Prozess Preußens gegen das Reich nach der Absetzung der Regierung Braun-Severing durch den Reichspräsidenten (sog. „Preußenschlag“, 20.7.1932). Als die Nationalsozialisten die Macht übernahmen, wich H., der jüdischer Herkunft war, bei Gelegenheit einer Gastprofessur nach Madrid aus. Dort erfuhr er noch von seiner endgültigen Entlassung durch die Ffter Universität. Während eines Vortrags erlitt er einen Herzanfall und starb kurz darauf, 42 Jahre alt. Seine unvollendete „Staatslehre“ erschien posthum (Leiden 1934, 6. Aufl. Tübingen 1983).
H. zählt zu den interessantesten Staatstheoretikern der Weimarer Zeit. Er optierte in der Krise der Republik für eine Stützung der Demokratie und des Rechtsstaats durch einen aktiven Sozialstaat, weil er eine gewisse soziale Homogenität in einem System des gleichen Wahlrechts für unverzichtbar hielt. H.s Formel eines „demokratischen und sozialen Rechtsstaates“ findet sich heute im Grundgesetz (Art. 28 Abs. 1). Seine Staatstheorie suchte empirische und normative Elemente zu verbinden. Das brachte ihn in Gegensatz zur Wiener „Reinen Rechtslehre“ wie zu allen Formen der Befürwortung einer Diktatur von rechts. Seit den Sechzigerjahren „wiederentdeckt“, gehört H. zu den geistigen Ikonen des Staatsrechts und der Politikwissenschaft der Bundesrepublik, wird aber auch im Ausland häufig herangezogen und kommentiert.
Seine „Gesammelten Schriften“ sind erstmals 1971 in 3 Bänden in den Niederlanden erschienen.
H. zählt zu den interessantesten Staatstheoretikern der Weimarer Zeit. Er optierte in der Krise der Republik für eine Stützung der Demokratie und des Rechtsstaats durch einen aktiven Sozialstaat, weil er eine gewisse soziale Homogenität in einem System des gleichen Wahlrechts für unverzichtbar hielt. H.s Formel eines „demokratischen und sozialen Rechtsstaates“ findet sich heute im Grundgesetz (Art. 28 Abs. 1). Seine Staatstheorie suchte empirische und normative Elemente zu verbinden. Das brachte ihn in Gegensatz zur Wiener „Reinen Rechtslehre“ wie zu allen Formen der Befürwortung einer Diktatur von rechts. Seit den Sechzigerjahren „wiederentdeckt“, gehört H. zu den geistigen Ikonen des Staatsrechts und der Politikwissenschaft der Bundesrepublik, wird aber auch im Ausland häufig herangezogen und kommentiert.
Seine „Gesammelten Schriften“ sind erstmals 1971 in 3 Bänden in den Niederlanden erschienen.
Artikel aus: Frankfurter Personenlexikon, verfasst von Michael Stolleis.
Lexika:
Maurizio Cau in: HRG, 2. Aufl., Bd. 2 (2012), Sp. 933f.
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Peter Graf von Kielmansegg in: NDB 8 (1969), S. 477-479.
Literatur:
Ilse Staff in: Diestelkamp/Stolleis (Hg.): Juristen 1989, S. 187-199.
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Dyzenhaus: Legality and Legitimacy 1997.
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Dyzenhaus, David: Hermann Heller and the „Jewish Element“ in German Public Law Theory. In: Epple u. a. (Hg.): Jüd. Wissenschaftler u. ihre Gegner an der Univ. Ffm. 2016, S. 209-248.
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Henkel: Hermann Hellers Theorie der Politik u. des Staates 2011.
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Heuer/Wolf (Hg.): Juden d. Ffter Univ. 1997, S. 159-162.
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Fiedler, Wilfried: Materieller Rechtsstaat und soziale Homogenität. In: Juristenzeitung 39 (1984), S. 201-211.
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Meyer, Klaus: Hermann Heller. Eine biographische Skizze. In: Müller/Staff (Hg.): Der soziale Rechtsstaat 1984, S. 65-87.
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Robbers: Hermann Heller. Staat u. Kultur 1983.
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Schefold: Bewahrung der Demokratie 2012, S. 206ff., 224ff.
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Schluchter: Entscheidung für den sozialen Rechtsstaat 1983.
Quellen:
ISG, S2/11. 227.
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Universitätsarchiv Ffm.
Internet:
Wikipedia, 31.3.2015.
GND: 118548867 ( Eintrag der Deutschen Nationalbibliothek ).
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Empfohlene Zitierweise: Stolleis, Michael: Heller, Hermann. In: Frankfurter Personenlexikon (Onlineausgabe), https://frankfurter-personenlexikon.de/node/6745.
Stand des Artikels: 27.4.2015
Erstmals erschienen in Monatslieferung: 05.2015
Monatslieferung: Neuerscheinungen vom 10. Mai 2015.