Ffter Polizeipräsident von 1872 bis 1887.
Hergenhahn, Carl Friedrich August (seit 1883: von). Königlicher Landrat. Jurist.
* 14.3.1830 Wiesbaden, † 7.7.1903 Ffm.
Seit 1872 Polizeipräsident von Ffm. Nahm zugleich die landrätlichen Geschäfte des Stadtkreises wahr. Zumal in seine Amtszeit die Durchführung der Kulturkampfgesetze (1872/73) und des Sozialistengesetzes (1878) fiel, konnte H. bei Weitem nicht die Beliebtheit seines Vorgängers Guido von Madai erlangen. Zudem kam es unter H. zu dem berüchtigten „Bierkrawall“ (1873), bei dem 22 Menschen starben. Des Weiteren musste er dem Anarchismus entgegenwirken, dem ein Bombenanschlag auf das Polizeipräsidium im Clesernhof (1883) und die Ermordung des Polizeirats Ludwig Rumpff (1885) zuzuschreiben waren. Demgemäß war H. bemüht, die Stärke der Polizei den unruhigen Zeiten anzupassen. Es kam zur Gründung einer berittenen Abteilung mit zehn Pferden. Auf H.s Initiative wurden 1886 das neue Polizeigefängnis in der Klapperfeldstraße und ein neues Polizeipräsidium an der Neuen Zeil errichtet. Aus Krankheitsgründen ging H. 1887 in den Ruhestand.
Von 1889 bis 1891 Mitglied des Preußischen Landtags.
Inhaber von Orden und Ehrenzeichen.
Von 1889 bis 1891 Mitglied des Preußischen Landtags.
Inhaber von Orden und Ehrenzeichen.
Artikel aus: Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 320, verfasst von: Sabine Hock.
Dieser Artikel wurde noch nicht abschließend für das Frankfurter Personenlexikon überarbeitet.
Lexika:
Klein: Beamte, S. 139f.
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Schrotzenberger, S. 106.
Quellen:
ISG, S2/2. 055.
GND: 116735538 ( Eintrag der Deutschen Nationalbibliothek ).
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Empfohlene Zitierweise: Hock, Sabine: Hergenhahn, August (von). In: Frankfurter Personenlexikon (Onlineausgabe), https://frankfurter-personenlexikon.de/node/2562.
Stand des Artikels: 26.7.1989