Vorbild für Goethes „Gretchen“.
Brandt, Susanna Margaretha. Dienstmagd.
~ 8.2.1746 Ffm., ▭ † 14.1.1772 Ffm. (hingerichtet).
Achtes Kind eines Soldaten.
Magd bei der Witwe Bauer im Gasthof „Zum Einhorn“. Susanna Margaretha erwartete ein uneheliches Kind von einem holländischen Goldschmiedegesellen, der sich auf der Durchreise in Ffm. aufgehalten hatte. Am 1.8.1771 gebar sie heimlich einen Sohn und tötete in ihrer Panik nach der sturzartigen Geburt das neugeborene Kind. Daraufhin floh sie am folgenden Tag über Höchst nach Mainz, kehrte aber schon nach einer Nacht zurück und wurde, mittlerweile steckbrieflich gesucht, am Nachmittag des 3.8.1771 am Bockenheimer Tor festgenommen. Der Prozess gegen die „Kindsmörderin“, der mit der gerichtlichen Untersuchung im August 1771 unverzüglich begann, beschäftigte die Ffter Stadtgesellschaft mehrere Monate. Das Urteil (gefällt am 7.1.1772) lautete auf Hinrichtung durch das Schwert und wurde am 14.1.1772 vor der Hauptwache vollstreckt. Goethe, der gerade sein juristisches Studium abgeschlossen hatte, weilte von August 1771 bis Mai 1772 in Ffm. und verfolgte den Prozess. Es gilt heute als sicher, dass er B. als Vorbild für das „Gretchen“ im noch 1772 begonnenen „Urfaust“ wählte.
Die Akten zu dem Prozess der Susanna Margaretha B. befinden sich im ISG (Criminalia, Sign. früher 1771, Nr. 62, jetzt 8.589). Die Prozessakte enthält auch als „corpus delicti“ die Schere, mit der B. das Neugeborene abgenabelt haben soll.
Gedenkstein (2021) im Sommerhoffpark im Gutleutviertel, wo sich früher der „Schandfriedhof“ des Gutleuthofs befand, auf dem B. bestattet wurde.
Magd bei der Witwe Bauer im Gasthof „Zum Einhorn“. Susanna Margaretha erwartete ein uneheliches Kind von einem holländischen Goldschmiedegesellen, der sich auf der Durchreise in Ffm. aufgehalten hatte. Am 1.8.1771 gebar sie heimlich einen Sohn und tötete in ihrer Panik nach der sturzartigen Geburt das neugeborene Kind. Daraufhin floh sie am folgenden Tag über Höchst nach Mainz, kehrte aber schon nach einer Nacht zurück und wurde, mittlerweile steckbrieflich gesucht, am Nachmittag des 3.8.1771 am Bockenheimer Tor festgenommen. Der Prozess gegen die „Kindsmörderin“, der mit der gerichtlichen Untersuchung im August 1771 unverzüglich begann, beschäftigte die Ffter Stadtgesellschaft mehrere Monate. Das Urteil (gefällt am 7.1.1772) lautete auf Hinrichtung durch das Schwert und wurde am 14.1.1772 vor der Hauptwache vollstreckt. Goethe, der gerade sein juristisches Studium abgeschlossen hatte, weilte von August 1771 bis Mai 1772 in Ffm. und verfolgte den Prozess. Es gilt heute als sicher, dass er B. als Vorbild für das „Gretchen“ im noch 1772 begonnenen „Urfaust“ wählte.
Die Akten zu dem Prozess der Susanna Margaretha B. befinden sich im ISG (Criminalia, Sign. früher 1771, Nr. 62, jetzt 8.589). Die Prozessakte enthält auch als „corpus delicti“ die Schere, mit der B. das Neugeborene abgenabelt haben soll.
Gedenkstein (2021) im Sommerhoffpark im Gutleutviertel, wo sich früher der „Schandfriedhof“ des Gutleuthofs befand, auf dem B. bestattet wurde.
Artikel aus: Frankfurter Biographie 1 (1994), S. 97, verfasst von: Sabine Hock.
Dieser Artikel wurde noch nicht abschließend für das Frankfurter Personenlexikon überarbeitet.
Literatur:
Börchers: 101 Frauenorte 2016, S. 100f.
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Bromberger/Mausbach: Frauen u. Fft. 1997, S. 14f.
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Habermas/Hommen (Hg.): Das Ffter Gretchen 1999.
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Hock: Goethestätten in Ffm. 1999, Nr. 3.
Quellen:
Brust, Martin: Goethes Gretchen. Die Kindsmörderin – der Fall Susanna Margaretha Brandt. In: FR Geschichte 10 (2022): Ffter Tatorte, S. 36-39.
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ISG, S2/2. 470.
Internet:
Hess. Biografie, 1.8.2021.
GND: 118673270 ( Eintrag der Deutschen Nationalbibliothek ).
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Empfohlene Zitierweise: Hock, Sabine: Brandt, Susanna Margaretha. In: Frankfurter Personenlexikon (Onlineausgabe), https://frankfurter-personenlexikon.de/node/1852.
Stand des Artikels: 24.4.1987