Siegel des Schultheißen Konrad von Sachsenhausen seit 1264
Zeichnung von Ludwig Heinrich Euler [aus Euler: Die Herren von Praunheim und Sachsenhausen, in: AFGK 6 (1854), Tafel I].
© entfällt. Diese Abbildung ist gemeinfrei.
Sachsenhausen, Konrad (auch: Conrad) von. Schultheiß. Reichsministeriale. Ritter.
▭ † vor 24.3.1280.
Sohn des Schultheißen Ripert von S. (erwähnt 1219-1243). Bruder des Kustos von St. Bartholomäus Hartmann von S. (erwähnt 1261-1275).
Konrad entstammte einer von 1194 bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts nachweisbaren Reichsministerialenfamilie, die in der namensgebenden „villa“ Sachsenhausen sowie nördlich des Mains begütert war und infolge nur noch schwer rekonstruierbarer Verwandtschaftsverhältnisse durch die Herren von Praunheim beerbt wurde. Quellenmäßig erstmals greifbar wird Konrad im Jahr 1243, als er gemeinsam mit seinem Vater Ripert, der 1225 und 1226 das Schultheißenamt bekleidet hatte, ein Rechtsgeschäft bezeugt. Seine in der Folgezeit erworbene Stellung innerhalb der Ffter Ritterschaft dokumentieren insbesondere die zahlreich überlieferten Zeugenlisten städtischer Urkunden: Unter den „milites“ nahm Konrad 1254 noch den letzten, seit 1257 fast ausnahmslos den vordersten Platz ein. Über den konkreten Umfang seiner adeligen Grundherrschaft liegen indes kaum Quellenzeugnisse vor. Neben reichslehnbarem Land in Sachsenhausen verfügte er jedoch beispielsweise auch über Besitzrechte in den bei Gelnhausen gelegenen Dörfern Gründau und Roth.
Zwischen 1263 und 1268 amtierte Konrad in der Nachfolge Wolframs (II.) von Praunheim als Ffter Schultheiß (scultetus) und fungierte damit – das Bürgermeisteramt bestand noch nicht, die Vogtei nicht mehr – im Auftrag des römisch-deutschen Königs als Stadtoberhaupt, Vorsitzender des Schöffengerichts, militärischer Befehlshaber und Verwalter der hiesigen Reichsrechte bzw. -güter. Infolgedessen beurkundete er im Verein mit Schöffen (scabini), Rat (consules) und Bürgern (cives) Rechtsgeschäfte sowohl in „privaten“ Angelegenheiten (wie Güter- oder Zinsverkäufen) als auch von politischer Natur. So war Konrad im September 1266 in die Verhandlungen mit dem Adligen Reinhard von Hanau involviert, mit dem Ergebnis, dass dessen Eigenleute (suis hominibus sive rusticis) fortan nicht mehr in die Ffter Stadtgemeinde aufgenommen werden durften. Im Jahr 1268 beschloss Konrad mit der hiesigen Ritter- und Bürgerschaft, dass die Teilnehmer städtischer Kriegszüge künftig für erlittene Verluste zu entschädigen seien.
Insgesamt war die Lage der Reichsstadt während Konrads Amtszeit außenpolitisch angespannt. Der gewählte König Richard von Cornwall (1209-1272) weilte kriegsbedingt in England und lässt sich erst 1269 wieder in Ffm. nachweisen. Auch ohne Beteiligung des Reichsoberhaupts hatten die vier Städte der Wetterau bereits im Mai 1265 einen umfassenden Landfrieden mit den zwischen Rhein, Main und Lahn ansässigen Grafen und Herren beschworen. An der Spitze der reichsstädtischen Vertreter schlichtete Konrad im Juli desselben Jahres schiedsrichterlich einen Konflikt zwischen den Grafen von Katzenelnbogen und Herren von Falkenstein um das Jagdrecht im Reichswald Dreieich.
Als ehemaliger Schultheiß taucht Konrad zuletzt 1273 als Zeuge auf; eine auf den 24.3.1280 datierte Urkunde weist ihn als bereits verstorben aus. Zu seinen Nachkommen zählen die Söhne Heinrich, Johannes (erwähnt 1276, † vor 1288), Konrad (erwähnt 1274-1276, † vor 1288) und Ripert (erwähnt 1276-1293) sowie die Tochter Benigna.
Das Hessische Landesarchiv und das Institut für Stadtgeschichte Ffm. verwahren als Original oder Abschrift insgesamt sieben auf die Jahre 1262 bis 1268 datierte Diplome, für die Konrad als (Mit-)Aussteller fungierte. Zunächst benutzte er das Siegel seines Bruders Hartmann. Seit 1264 verfügte Konrad über einen eigenen Stempel, den er noch 1273 zur Beglaubigung fremder Rechtsgeschäfte gebrauchte.
Konrad entstammte einer von 1194 bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts nachweisbaren Reichsministerialenfamilie, die in der namensgebenden „villa“ Sachsenhausen sowie nördlich des Mains begütert war und infolge nur noch schwer rekonstruierbarer Verwandtschaftsverhältnisse durch die Herren von Praunheim beerbt wurde. Quellenmäßig erstmals greifbar wird Konrad im Jahr 1243, als er gemeinsam mit seinem Vater Ripert, der 1225 und 1226 das Schultheißenamt bekleidet hatte, ein Rechtsgeschäft bezeugt. Seine in der Folgezeit erworbene Stellung innerhalb der Ffter Ritterschaft dokumentieren insbesondere die zahlreich überlieferten Zeugenlisten städtischer Urkunden: Unter den „milites“ nahm Konrad 1254 noch den letzten, seit 1257 fast ausnahmslos den vordersten Platz ein. Über den konkreten Umfang seiner adeligen Grundherrschaft liegen indes kaum Quellenzeugnisse vor. Neben reichslehnbarem Land in Sachsenhausen verfügte er jedoch beispielsweise auch über Besitzrechte in den bei Gelnhausen gelegenen Dörfern Gründau und Roth.
Zwischen 1263 und 1268 amtierte Konrad in der Nachfolge Wolframs (II.) von Praunheim als Ffter Schultheiß (scultetus) und fungierte damit – das Bürgermeisteramt bestand noch nicht, die Vogtei nicht mehr – im Auftrag des römisch-deutschen Königs als Stadtoberhaupt, Vorsitzender des Schöffengerichts, militärischer Befehlshaber und Verwalter der hiesigen Reichsrechte bzw. -güter. Infolgedessen beurkundete er im Verein mit Schöffen (scabini), Rat (consules) und Bürgern (cives) Rechtsgeschäfte sowohl in „privaten“ Angelegenheiten (wie Güter- oder Zinsverkäufen) als auch von politischer Natur. So war Konrad im September 1266 in die Verhandlungen mit dem Adligen Reinhard von Hanau involviert, mit dem Ergebnis, dass dessen Eigenleute (suis hominibus sive rusticis) fortan nicht mehr in die Ffter Stadtgemeinde aufgenommen werden durften. Im Jahr 1268 beschloss Konrad mit der hiesigen Ritter- und Bürgerschaft, dass die Teilnehmer städtischer Kriegszüge künftig für erlittene Verluste zu entschädigen seien.
Insgesamt war die Lage der Reichsstadt während Konrads Amtszeit außenpolitisch angespannt. Der gewählte König Richard von Cornwall (1209-1272) weilte kriegsbedingt in England und lässt sich erst 1269 wieder in Ffm. nachweisen. Auch ohne Beteiligung des Reichsoberhaupts hatten die vier Städte der Wetterau bereits im Mai 1265 einen umfassenden Landfrieden mit den zwischen Rhein, Main und Lahn ansässigen Grafen und Herren beschworen. An der Spitze der reichsstädtischen Vertreter schlichtete Konrad im Juli desselben Jahres schiedsrichterlich einen Konflikt zwischen den Grafen von Katzenelnbogen und Herren von Falkenstein um das Jagdrecht im Reichswald Dreieich.
Als ehemaliger Schultheiß taucht Konrad zuletzt 1273 als Zeuge auf; eine auf den 24.3.1280 datierte Urkunde weist ihn als bereits verstorben aus. Zu seinen Nachkommen zählen die Söhne Heinrich, Johannes (erwähnt 1276, † vor 1288), Konrad (erwähnt 1274-1276, † vor 1288) und Ripert (erwähnt 1276-1293) sowie die Tochter Benigna.
Das Hessische Landesarchiv und das Institut für Stadtgeschichte Ffm. verwahren als Original oder Abschrift insgesamt sieben auf die Jahre 1262 bis 1268 datierte Diplome, für die Konrad als (Mit-)Aussteller fungierte. Zunächst benutzte er das Siegel seines Bruders Hartmann. Seit 1264 verfügte Konrad über einen eigenen Stempel, den er noch 1273 zur Beglaubigung fremder Rechtsgeschäfte gebrauchte.
Artikel aus: Frankfurter Personenlexikon, verfasst von Rico Heyl.
Literatur:
Euler, Ludwig Heinrich: Die Herren von Praunheim und Sachsenhausen. Ein genealogischer Versuch. In: AFGK 6 (1854), S. 38-113.
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Schunder, Friedrich: Das Reichsschultheißenamt in Ffm. bis 1372. In: AFGK 42 (1954), S. 1-86.
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Böhmer/Lau: Urkundenbuch 1 (1901), Nr. 135, 183, 190, 212, 218, 243, 245, 248f., 252, 263, 267, 276, 282-284, 287, 307, 310, 315, 325, 328, 375, 408, 430, 539, 579, 581 u. 643.
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Bosl: Die Reichsministerialität der Salier u. Staufer 1 (1950), bes. S. 303f.
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Franz (Bearb.): Kloster Haina. Regesten u. Urkunden 1 (1963), Nr. 141, 266, 381 u. 386.
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Friese: Die Herren von Praunheim-Sachsenhausen 1952.
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Möller: Stamm-Tafeln westdeutscher Adels-Geschlechter im Mittelalter 3 (1936), S. 263f. u. Tafel CXVII.
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Möller, Walther: Die Siegel der ältesten Ffter Schultheißen und anderer Reichsbeamter. In: Quartalblätter d. Historischen Vereins für das Großherzogtum Hessen NF 6 (1922), S. 119-122.
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Reimer (Hg.): Urkundenbuch zur Geschichte d. Herren von Hanau u. der ehemaligen Provinz Hanau 1 (1891), Nr. 297, 319, 383, 387, 393, 405, 421 u. 438.
Quellen:
ISG, Bartholomäusstift: Bücher, Serie II, Nr. 11 („Liber anniversarium per circulum anni“, 13. Jh.), Bl. 6r, 11v, 17r u. 19r.
Internet:
Wikipedia, 7.2.2021.
GND: 1236304780 ( Eintrag der Deutschen Nationalbibliothek ).
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Empfohlene Zitierweise: Heyl, Rico: Sachsenhausen, Konrad von. In: Frankfurter Personenlexikon (Onlineausgabe), https://frankfurter-personenlexikon.de/node/12020.
Stand des Artikels: 9.2.2021
Erstmals erschienen in Monatslieferung: 02.2021
Monatslieferung: Neuerscheinungen vom 10. Februar 2021.