Schütz, Johann Jacob. Dr. jur. Jurist. Pietist und religiöser Schriftsteller.
* 7.9.1640 Ffm., ▭ 24.5.1690 Ffm.
Sohn des aus Schwaben stammenden Rechtsgelehrten und Syndikus Jacob Sch. (auch: Schits; 1587-1654), der in Ffm. zu Ansehen gelangt und in das städtische Patriziat aufgestiegen war.
Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen (1659-65), insbesondere bei Wolfgang Adam Lauterbach, dessen „Compendium iuris brevissimis verbis (...)” Sch. später (1677) nach einer Vorlesungsmitschrift herausgab. Niederlassung als Lizentiat beider Rechte und Advokat in Ffm. Befreundet mit Philipp Jakob Spener, wurde Sch. zum Mitbegründer der „Collegia pietatis”. Unter dem Einfluss Eleonore von Merlaus entfernte sich Sch. trotz der Warnungen Speners mehr und mehr von der lutherischen Kirche und verweigerte seit 1676 das heilige Abendmahl, weil er es nicht gemeinsam mit „Unwürdigen” genießen wollte. Seine Advokatur hatte er inzwischen allmählich in der Überzeugung aufgegeben, dass bei dem Zustand des Rechtswesens Advokaten sich schwerlich der Sünde fernhalten könnten. Seine Frau Katharina Elisabeth, geb. Bartels (1652-1721), gehörte zu den aktiven Pietistinnen des Saalhof-Kreises.
Beeindruckt von dem Quäker William Penn, der 1677 an den Versammlungen der Separatisten um Merlau im Ffter Saalhof teilgenommen hatte, beteiligte sich Sch. maßgeblich an der „Ffter Compagnie” (1681), die durch Landkauf in Pennsylvania die Auswanderung nach Amerika förderte. Daraufhin wagte der Rat der Stadt Ffm. kaum mehr gegen Sch. wegen Sektiererei vorzugehen, da man die Emigration des wohlhabenden, inzwischen (1681) in das Bürgerrecht aufgenommenen Mannes fürchtete. Mit Spener, dessen Kollegien Sch. seit deren Verlegung in die Barfüßerkirche 1682 nicht mehr besuchte, kam es 1683 zum Bruch. Auch Johann Daniel Arcularius, Speners Nachfolger, konnte die Aussöhnung Sch.’ mit der Kirche nicht erreichen. Sch. behauptete seinen Standpunkt gegen Arcularius noch auf dem Sterbebett und lehnte das letzte Abendmahl ab. Er wurde daher ohne geistlichen Beistand bei Nacht begraben.
Vorsteher des 1679 gegründeten Armen-, Waisen- und Arbeitshauses.
Verfasser der religiösen Schriften „Christliches Gedenkbüchlein zur Beförderung eines anfangenden neuen Lebens” (erstmals angeblich 1673, erstmals nachgewiesen 1675), das u. a. das von ihm gedichtete Kirchenlied „Sei Lob und Ehr dem höchsten Gut” enthält, und „Christliche Lebensregeln (...)” (1677).
Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen (1659-65), insbesondere bei Wolfgang Adam Lauterbach, dessen „Compendium iuris brevissimis verbis (...)” Sch. später (1677) nach einer Vorlesungsmitschrift herausgab. Niederlassung als Lizentiat beider Rechte und Advokat in Ffm. Befreundet mit Philipp Jakob Spener, wurde Sch. zum Mitbegründer der „Collegia pietatis”. Unter dem Einfluss Eleonore von Merlaus entfernte sich Sch. trotz der Warnungen Speners mehr und mehr von der lutherischen Kirche und verweigerte seit 1676 das heilige Abendmahl, weil er es nicht gemeinsam mit „Unwürdigen” genießen wollte. Seine Advokatur hatte er inzwischen allmählich in der Überzeugung aufgegeben, dass bei dem Zustand des Rechtswesens Advokaten sich schwerlich der Sünde fernhalten könnten. Seine Frau Katharina Elisabeth, geb. Bartels (1652-1721), gehörte zu den aktiven Pietistinnen des Saalhof-Kreises.
Beeindruckt von dem Quäker William Penn, der 1677 an den Versammlungen der Separatisten um Merlau im Ffter Saalhof teilgenommen hatte, beteiligte sich Sch. maßgeblich an der „Ffter Compagnie” (1681), die durch Landkauf in Pennsylvania die Auswanderung nach Amerika förderte. Daraufhin wagte der Rat der Stadt Ffm. kaum mehr gegen Sch. wegen Sektiererei vorzugehen, da man die Emigration des wohlhabenden, inzwischen (1681) in das Bürgerrecht aufgenommenen Mannes fürchtete. Mit Spener, dessen Kollegien Sch. seit deren Verlegung in die Barfüßerkirche 1682 nicht mehr besuchte, kam es 1683 zum Bruch. Auch Johann Daniel Arcularius, Speners Nachfolger, konnte die Aussöhnung Sch.’ mit der Kirche nicht erreichen. Sch. behauptete seinen Standpunkt gegen Arcularius noch auf dem Sterbebett und lehnte das letzte Abendmahl ab. Er wurde daher ohne geistlichen Beistand bei Nacht begraben.
Vorsteher des 1679 gegründeten Armen-, Waisen- und Arbeitshauses.
Verfasser der religiösen Schriften „Christliches Gedenkbüchlein zur Beförderung eines anfangenden neuen Lebens” (erstmals angeblich 1673, erstmals nachgewiesen 1675), das u. a. das von ihm gedichtete Kirchenlied „Sei Lob und Ehr dem höchsten Gut” enthält, und „Christliche Lebensregeln (...)” (1677).
Artikel aus: Frankfurter Biographie 2 (1996), S. 348f., verfasst von: Sabine Hock.
Dieser Artikel wurde noch nicht abschließend für das Frankfurter Personenlexikon überarbeitet.
Lexika:
Hermann Dechent in: ADB 33 (1891), S. 129-132.
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Dölemeyer: Juristen, S. 180f., Nr. 581.
Literatur:
Deppermann: Johann Jakob Schütz 2002.
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Taege-Bizer, Jutta: Katharina Elisabeth Schütz (1652-1721) – eine pietistische Bürgerin mit Eigensinn. In: Engel/Kern/Wunder (Hg.): Frauen in der Stadt 2002, S. 177-192.
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Grzechca-Mohr/Lingens u. a.: Gesichter u. Geschichten 2014, S. 21-26.
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Zum Vater Jacob Sch.: Lenz: Leichenpredigten in Bibliotheken u. Archiven d. Vogelsbergregion 1987, S. 246.
GND: 117141054 ( Eintrag der Deutschen Nationalbibliothek ).
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Empfohlene Zitierweise: Hock, Sabine: Schütz, Johann Jacob. In: Frankfurter Personenlexikon (Onlineausgabe), https://frankfurter-personenlexikon.de/node/1160.
Stand des Artikels: 13.9.1995